KM Kanzlei Müller 0221 / 123 456 78
Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung — danach gilt sie als wirksam.
Kündigungsschutz · Köln

Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit zu klagen.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten — Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

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Rückmeldung innerhalb 24 Stunden Erstberatung kostenlos Vor allen Arbeitsgerichten in NRW
Rechtsanwalt Markus Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
1.500+
Vertretene Mandanten seit 2008
17 Jahre
Fokus auf Arbeitnehmer-Vertretung
4,8 / 5
Unsere Arbeit

Strukturierte Prüfung. Klare Empfehlung.

Wir analysieren Ihre Kündigung auf formale und materielle Angriffspunkte, prüfen die Frist und legen Ihnen die realistischen Optionen offen — Klage, Verhandlung über eine Abfindung oder Aufhebungsvertrag.

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24 h
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NRW
Vor allen Arbeitsgerichten
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Anwendungsbereiche

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

In den meisten Fällen prüfen wir Ihre Kündigung auf einen der folgenden vier Kündigungsgründe. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie nach der kostenlosen Erstberatung.

01 — Betriebsbedingt

Betriebsbedingte Kündigung erhalten?

Umstrukturierung, Personalabbau, fehlerhafte Sozialauswahl — hier bestehen oft Ansatzpunkte für eine Abfindung.

02 — Verhaltensbedingt

Verhaltensbedingte Kündigung mit Vorwurf?

Fehlende Abmahnung, unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers — die formalen Anforderungen sind hoch.

03 — Personenbedingt

Krankheitsbedingte Kündigung?

Lange Fehlzeiten, negative Prognose. Wir prüfen Interessenabwägung und betriebliches Eingliederungsmanagement.

04 — Außerordentlich

Fristlose Kündigung bekommen?

Strenge Voraussetzungen, 2-Wochen-Frist des Arbeitgebers — häufig ein konkreter Angriffspunkt.

Ablauf

So läuft die Erstberatung ab.

In drei klar strukturierten Schritten erhalten Sie eine fundierte Einschätzung — ohne Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.

01

Kontaktaufnahme

Sie melden sich telefonisch oder über das Formular. Wir vereinbaren einen Termin und Sie schildern uns die Situation in wenigen Sätzen.

02

Unterlagen prüfen

Wir sichten Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und ggf. Abmahnungen. Sie übermitteln die Dokumente sicher per E-Mail, Post oder Upload.

03

Strategie-Empfehlung

Sie erhalten eine schriftliche Ersteinschätzung mit klarer Empfehlung: Klage, Verhandlung über eine Abfindung oder Aufhebungsvertrag.

Rechtsanwalt Markus Müller in seiner Kanzlei
Rechtsanwalt Markus Müller
Über die Kanzlei

17 Jahre Fokus auf eine Mandantengruppe.

Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Köln. Seit 2008 vertritt Markus Müller ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren, bei Aufhebungsverträgen und in Abfindungsverhandlungen.

Der klare Fokus auf eine Mandantengruppe schafft Tiefe: typische Argumentationsmuster der Arbeitgeberseite sind bekannt, Verhandlungsspielräume können präzise eingeschätzt werden. Sie sprechen vom ersten Telefonat an mit Ihrem Anwalt.

  • Fachanwaltstitel Arbeitsrecht seit 2014
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Ausschließliche Arbeitnehmer-Vertretung
  • Tätig in ganz Nordrhein-Westfalen
Transparenz

Was kostet das?

Wir legen die Kostenstruktur von Anfang an offen. Sie erhalten vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit eine klare Übersicht.

Erstberatung kostenlos

Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Klage nach RVG

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Streitwert. Wir nennen Ihnen die voraussichtliche Höhe vorab.

Häufig Kostenübernahme

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage. In Vergleichsfällen werden die Kosten häufig vom Arbeitgeber getragen.

Hinweis: Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich das auf Ihre konkrete Situation auswirkt.

Kontakt

Ersteinschätzung anfragen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung — werktags meist deutlich schneller.

  • Ihre Daten gehen ausschließlich an die Kanzlei — keine Weitergabe an Dritte
  • Sie sprechen direkt mit dem Anwalt — kein Callcenter, kein Vorzimmer
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden, schriftliche Ersteinschätzung kostenlos

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Anfrage eingegangen Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Häufige Fragen

Was Mandanten am häufigsten fragen.

Was kostet die Erstberatung?
Die telefonische Erstberatung und die schriftliche Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Weitergehende Tätigkeiten — etwa die Erhebung einer Kündigungsschutzklage — werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Sie erhalten vorab eine transparente Kostenübersicht.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Werktags ist eine telefonische Ersteinschätzung in der Regel noch am selben Tag oder am Folgetag möglich. Vor dem Hintergrund der 3-Wochen-Klagefrist hat Ihre Anfrage Priorität.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Hilfreich sind: das Kündigungsschreiben (mit Zugangsnachweis, falls vorhanden), Ihr Arbeitsvertrag inklusive Nachträgen, ggf. erteilte Abmahnungen, die letzten Gehaltsabrechnungen sowie Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Sie können die Dokumente per E-Mail, Post oder über einen sicheren Upload-Link übermitteln.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Arbeitsrechtsschutz-Komponente in Ihrer Rechtsschutzversicherung deckt Kündigungsschutzverfahren häufig ab. Wir prüfen Ihre Police kostenfrei und stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Wartezeiten und Selbstbeteiligung können je nach Tarif eine Rolle spielen.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Arbeitsgericht ab. Der erste Gütetermin findet in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nach Klageerhebung statt. Viele Verfahren werden bereits in diesem Termin durch einen Vergleich beendet. Kommt es zu einem Kammertermin, sind zusätzliche Monate einzuplanen.
Mandantenstimmen

Was Mandanten berichten.

Eine Auswahl aus den 87 Google-Bewertungen — gekürzt und auf Wunsch der Mandanten anonymisiert.

Aus Gründen des anwaltlichen Mandatsgeheimnisses (§ 43a BRAO) sind Namen und identifizierende Details anonymisiert. Die Originalbewertungen liegen vollständig vor.
★ ★ ★ ★ ★

Sehr strukturiertes Vorgehen vom ersten Telefonat an. Innerhalb eines Tages hatte ich eine klare Einschätzung — das hat in der Situation enorm geholfen.

M. K., 42 Vertriebsmitarbeiter, Köln
★ ★ ★ ★ ★

Die Kommunikation war jederzeit verständlich, ohne juristisches Fachchinesisch. Auf jede Frage gab es eine Antwort — auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

S. B., 38 Bürokauffrau, Leverkusen
★ ★ ★ ★ ☆

Ich hatte zunächst Hemmungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das erste Gespräch hat diese Sorge schnell genommen — sachlich, ruhig und ehrlich.

T. R., 51 Lagerist, Düsseldorf
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